Die Säule 3a bildet neben der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule) den dritten Teil der persönlichen Vorsorge im Alter oder bei Invalidität.

Besonders bei Selbständigerwerbenden ohne Pensionskasse ist der 3. Säule eine grosse Beachtung zu schenken.

Mit den Einzahlungsmöglichkeiten auf ein Vorsorgekonto bei einer Bank oder einer Versicherungslösung können Sie die eigenen Bedürfnisse optimal abdecken und gleichzeitig Steuern sparen.

Einziger Nachteil: Die einbezahlten Gelder sind nicht frei verfügbar und können erst fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters, bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Einzelunternehmen, bei Kauf oder Amortisation sowie Unterhalt eines selbst genutzten Eigenheims wieder bezogen werden.

Beim Bezug der Vorsorgegelder wird eine einmalige Besteuerung mittels Sonderveranlagung fällig.

Die maximalen Beiträge pro Jahr sind an die AHV-Rente gekoppelt und betragen aktuell CHF 7’056 für Erwerbstätige mit Pensionskasse bzw. 20% vom Erwerbseinkommen bis max. CHF 35’280 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse.

Gerne beratet Sie die Treuhand & Beratung Steffen GmbH bei der Vorsorge Säule 3a.

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