Aktenmappe mit Rechner und Kugelschreiber

Beim Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung zeigt sich bei vielen Steuerpflichtigen, dass die teilweise hohe Steuerbelastung durch Einzahlungen in die Säule 3a reduziert werden könnte.

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a bildet neben der AHV und der Pensionskasse den dritten Teil der persönlichen Vorsorge.

Insbesondere bei den Selbständigerwerbenden ohne Pensionskasse ist die 3. Säule ein wichtiger Teil der Altersvorsorge.

Mit den Einzahlungsmöglichkeiten auf ein Vorsorgekonto bei einer Bank oder einer Versicherungslösung können die Bedürfnisse jedes Einzelnen berücksichtigt werden.

Zu beachten ist, dass die einbezahlten Gelder nicht frei verfügbar sind. Eine Auszahlung zu Lebzeiten ist nur bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Kauf oder Amortisation eines selbst genutzten Eigenheims, bei Invalidität oder fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich.

Wie viel darf im 2021 maximal einbezahlt werden?

Arbeitnehmende mit Pensionskasse dürfen im 2021 maximal CHF 6’883 in die Säule 3a einbezahlen.

Bei Selbständigerwerbenden oder Arbeitnehmer ohne Pensionskasse dürfen maximal 20% des Erwerbseinkommens bis CHF 34’416 einbezahlt werden.

Gerne beantwortet die Treuhand & Beratung Steffen GmbH Ihre Fragen zur Vorsorge Säule 3a.

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