Liebe Kundinnen und Kunden
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in meine Arbeit und das entgegengebrachte Verständnis während der mutterschaftsbedingten Abwesenheit.
Für 2026 sind die Prioritäten und Terminvergaben zur Einhaltung der Fristen wie folgt geplant:
Januar Lohndeklarationen
Februar MWST-Abrechnungen 4. Quartal 2025 / 2. Semester 2025
Ab März Steuererklärungen
Die Fristen der Steuerverwaltung zur Einreichung der Steuererklärungen sind zwar bereits im März 2026. Mit der kostenlosen Fristverlängerung im Kanton Bern bis 15.07.2026 bzw. Kanton Luzern bis 31.08.2026 wird die rechtzeitige Einreichung jedoch ohne zusätzliche Gebühren sichergestellt. Als Dienstleistung übernehme ich die Erfassung der kostenlosen Fristverlängerung.
Für die Koordination meiner Arbeit ist es wichtig, dass Sie für Ihren Besuch im Büro einen Termin vereinbaren.
Vom Mittwoch, 24. Dezember 2025 bis Sonntag, 04. Januar 2026 ist das Büro geschlossen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins 2026.
