Buchhaltungsordner

Am 01. Oktober 2026 ist das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in Kraft getreten.

Die Eidgenossenschaft führt damit ein zentrales und nicht öffentliches Register ein, welches die wirtschaftlich berechtigten Personen von Unternehmen erfasst, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Eintragungspflicht
Folgende juristische Personen müssen sich (nicht vollständige Aufzählung) zwingend eintragen:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften

Nicht unter das neue Gesetz fallen Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften, Stiftungen und Vereine.

Wirtschaftlich berechtigt
Als wirtschaftlich berechtigt gilt, wer ein Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert.
Dies bedeutet eine Beteiligung von mindestens 25% am Kapital oder an den Stimmrechten.

Wenn keine natürliche Person die Kriterien erfüllt, gilt gemäss Art. 4 Abs. 2 TJPG das oberste Mitglied des leitenden Organs als wirtschaftlich berechtigte Person.

Meldefrist
Die Fristen zur Meldung sind unterschiedlich geregelt und gelten ab 01.10.2026:
AG mit ordentlicher Revision                                       3 Monate
Übrige Gesellschaften mit ordentlicher Revision        4 Monate
AG mit eingeschränkter Revision                                5 Monate
Übrige Gesellschaften                                                 6 Monate

Vorsicht: Wird nach dem 01. Oktober 2026 im Handelsregistereintrag eine Änderung vorgenommen, muss die Meldung innerhalb von 1 Monat erfolgen. Die längere Übergangsfrist fällt damit weg.

Vorgehen
Sie müssen sich unter www.easygov.swiss kostenlos registrieren und danach Ihr Unternehmen hinzufügen.

Zur Verifizierung wird an die im Handelsregister eingetragene Postadresse eine Vollmacht zur Unterzeichnung durch die unterschriftsberechtigte/n Person/en zugestellt.

Die Vollmacht kann gescannt und im EasyGov-Login hochgeladen werden oder auf dem Postweg zurückgesendet werden.

Sobald diese gültig erfasst ist, kann im Menü «Schweizerisches Transparenzregister» zum Abschluss die Meldung vornehmen werden.

Empfehlung
Es lohnt sich, jährlich die Daten zu prüfen und bei Bedarf anzupassen, damit keine Sanktionen zu Lasten des Unternehmens in Rechnung gestellt werden.

Unterstützung Login/Datenerfassung
Falls Sie Hilfe beim Erstellen des Logins auf EasyGov oder bei der Datenerfassung benötigen, dürfen Sie sich gerne an die Treuhand & Beratung Steffen GmbH wenden.

Kategorie: