Mit der Volksabstimmung vom 28.09.2025 hat das Stimmvolk den Systemwechsel für die Wohneigentumsbesteuerung angenommen. Per 01.01.2029 tritt die neue Regelung in Kraft und hat auch Konsequenzen auf die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für Privatpersonen. Dabei ist in erster Linie zu unterscheiden, ob es sich um Geschäfts- oder Privatvermögen handelt.