Die Säule 3a bildet neben der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule) den dritten Teil der persönlichen Vorsorge im Alter oder bei Invalidität.
Beim Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung zeigt sich bei vielen Steuerpflichtigen, dass die teilweise hohe Steuerbelastung durch Einzahlungen in die Säule 3a reduziert werden könnte.
Was ist die Säule 3a?